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Häufig gestellte Fragen

1. Buchung und Voraussetzungen

Was brauche ich, um auf Ibiza ein Auto zu mieten?

Ein gültiger Führerschein, Reisepass oder Personalausweis sowie eine Kredit- oder Debitkarte für die Kaution. Bei Führerscheinen aus Nicht-EU-Ländern ist unter Umständen ein internationaler Führerschein (IDP) erforderlich.

Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein besitzen, der vor mindestens zwei Jahren ausgestellt wurde. Für bestimmte Fahrzeugklassen kann ein Mindestalter von 25 Jahren erforderlich sein.

Ihre Daten werden gemäß der DSGVO und dem spanischen Datenschutzgesetz (LOPDGDD) verarbeitet. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der gesamte Betrag ist im Voraus zu entrichten. Bei der Abholung wird eine rückerstattbare Kaution auf der Karte des Mieters gesperrt.

Ja. Eine Lieferung zum Flughafen und zum Hotel ist möglich. Außerhalb der Geschäftszeiten können zusätzliche Gebühren anfallen.

Ja. Weitere Fahrer können bei der Fahrzeugübernahme mit einem gültigen Führerschein registriert werden. Es kann eine geringe Gebühr anfallen.

2. Versicherung und Absicherung

Was deckt die Versicherung ab?

Alle Mietverträge beinhalten eine Haftpflichtversicherung und einen Standardversicherungsschutz. Es sind Erweiterungen des Versicherungsschutzes möglich.

Ja, die Kosten werden vollständig erstattet, sofern das Fahrzeug unbeschädigt, mit demselben Kraftstoffstand und pünktlich zurückgegeben wird.

3. Verkehrsregeln und Einschränkungen

Kann ich mit dem Auto auf andere Inseln fahren?

Nein. Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf der Insel Ibiza verkehren. Die Beförderung nach Formentera oder auf das Festland ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt.

Das Befahren von Gelände, Waldwegen, Küstengebieten oder unbefestigten Straßen ist strengstens untersagt und führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.

4. Hilfe & Rücksendungen

Was ist, wenn ich einen Nervenzusammenbruch habe?

Es steht ein Pannendienst zur Verfügung. Falls das Problem auf Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen ist, kann eine Gebühr anfallen.

60-minütige Karenzzeit; danach 25 % des Tagessatzes, anschließend volle Tagesgebühr.